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Verwaltung von Vertragslaufzeiten nach neuen deutschen Vorschriften

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Verwaltung von Vertragslaufzeiten nach neuen deutschen Vorschriften
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Am 8. Januar 2026 entschied der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 8/25), dass die Mindestvertragslaufzeit mit der Unterzeichnung des Vertrags beginnt und nicht mit der Aktivierung des Dienstes. Damit ändert sich die Art und Weise, wie Telekommunikationsbetreiber Vertragsmanagement, Rechnungsstellung und Compliance handhaben müssen.

 

Die Entscheidung des Gerichtshofs

Mindestvertragslaufzeiten beginnen mit der Vertragsunterzeichnung, nicht mit der Aktivierung des Dienstes. Klauseln, die den Beginn mit dem Datum der Aktivierung festlegen, sind ungültig. Dies gilt für alle Verträge, und das Verbraucherschutzrecht hat Vorrang vor telekommunikationsspezifischen Vorschriften. Wirtschaftliche Argumente wurden zurückgewiesen.

Warum dies wichtig ist

Management des Vertragslebenszyklus
Betreiber müssen Unterschrifts- und Aktivierungsdatum getrennt verfolgen. Mindestlaufzeiten werden ab Unterschrift berechnet.

Kundenportale
Portale müssen genaue, auf Unterschriften basierende Kündigungsdaten anzeigen, um eine rechtliche Haftung zu vermeiden.

Betriebliche Risiken
Nichteinhaltung führt zu Streitigkeiten, Beschwerden, behördlicher Kontrolle und Rufschädigung.

Herausforderung Altsysteme

Viele OSS/BSS-Systeme rechnen ab der Aktivierung und sind daher nicht konform. Die Systeme müssen Signatur- und Aktivierungsdatum voneinander trennen, was häufig eine Umgestaltung der Datenmodelle und der Geschäftslogik erfordert. Die fortgesetzte Abhängigkeit von aktivierungsbasierter Logik führt zu Haftungsfragen.

Wie Netadmin die Konformität sicherstellt

Flexible Konfiguration
Netadmin unterstützt drei Vertragsstartmodelle:

  • Order Creation/Confirmation - konform für Deutschland

  • Gewünschtes Aktivierungsdatum - der vom Kunden bevorzugte Start

  • Tatsächliches Aktivierungsdatum - wenn der Dienst in Betrieb geht

Durchsetzung der Bindungsfrist
Das System verhindert eine vorzeitige Beendigung des Vertrages, außer durch autorisierte Nutzer, und gewährleistet so die Einhaltung und Kontrolle.

Marktanpassung
Netadmin passt sich ohne Anpassungen an marktspezifische Anforderungen an.

Abrechnung und Compliance
Netadmin trennt die Abrechnungsflexibilität von der Einhaltung der Vertragslaufzeit. Je nach Konfiguration Ihres Produktkatalogs können die Installationsgebühren bei Vertragsunterzeichnung oder bei der Aktivierung in Rechnung gestellt werden. Regelmäßige Servicegebühren beginnen in der Regel mit der Aktivierung. Entscheidend ist, dass der Zeitpunkt der Rechnungsstellung keinen Einfluss auf die Berechnung der Vertragslaufzeit hat - die Mindestvertragslaufzeit beginnt immer mit der Vertragsunterzeichnung, sodass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unabhängig vom Beginn der Gebühren gewährleistet ist.

Fazit

Das Urteil des Bundesgerichts ist eindeutig: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung. Die Einhaltung ist nicht optional. Betreiber, die Altsysteme verwenden, die ab der Aktivierung berechnen, sehen sich einem unmittelbaren rechtlichen Risiko ausgesetzt. Die flexible Konfiguration des Vertragsbeginns von Netadmin, kombiniert mit der Durchsetzung von Bindungsfristen und der Verfolgung des getrennten Datums, gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften ohne Anpassungen. Die Frage ist nicht, ob Sie sich anpassen müssen, sondern wie schnell Ihre Systeme das können.

Johan HjalmarssonFor more information, please contact

Johan Hjalmarsson, Product Marketing Manager, Netadmin Systems. 
Email: johan.hjalmarsson@netadminsystems.com